COVID-19 – Polnische Arbeiter können weiterhin in Deutschland arbeiten
Im Zuge der Pandemie haben viele Länder in Europa Beschränkungen für das Überschreiten der Grenzen oder die Arbeitsaufnahme von entsandten Arbeitnehmern und Saisonarbeitern eingeführt. Polnische Arbeitnehmer können nach wie vor die Grenze überqueren und eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Das Einreiseverbot für Arbeitnehmer gilt nur für Drittstaaten, das Vereinigte Königreich und Mitgliedstaaten wie Bulgarien oder Rumänien, die die Schengen-Regeln nicht vollständig anwenden. Einschränkungen und Verbote gelten nicht für polnische Arbeitnehmer, sie unterliegen bei der Einreise nach Deutschland nicht der Quarantäne und können sofort eine Beschäftigung aufnehmen.
Mit Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark wurden die Grenzkontrollen wieder eingeführt. Deutschland führt keine Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze durch, so dass polnische Bürger die Grenze frei überschreiten können.
Die Grenzkontrolle wird nach Analyse der aktuellen Situation im Nachbarland und nach Gesprächen mit den zuständigen staatlichen Behörden wieder eingeführt. Die Kontrollen werden wieder eingeführt, wenn die Situation besonders schwierig ist und die Region als besonders gefährdet angesehen wird.
Die Europäische Kommission erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten den Grenzübertritt von Arbeitnehmern, die eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat aufnehmen, erleichtern und zulassen sollten, solange die Arbeit im Gastland in dem betreffenden Sektor erlaubt ist.
Gleichzeitig steht es unseren Mitarbeitern frei, mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen in das Land zurückzukehren. Polen hat die Grenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt und unsere Mitarbeiter unterliegen nach ihrer Rückkehr einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne. Wir bieten unseren Mitarbeitern ständigen Zugang zu Informationen und Kontakt mit unserem Büro. Jeder Mitarbeiter wird über die aktuelle Situation, die geltenden Empfehlungen, die Schutzmaßnahmen und die Verpflichtungen, die ihm nach seiner Rückkehr in das Land obliegen, informiert.
Wir ermutigen Sie, uns telefonisch zu kontaktieren oder das Bewertungsformular auszufüllen.
Zusätzliche Informationen:
Das Überschreiten der Grenze bei der Rückkehr nach Polen ist an folgenden Orten möglich:
Für PKW:
- Gubin – Guben (bis 3,1 t)
- Słubice – Frankfurt an der Oder
- Kostrzyń n. Odrą – Küstrin – Kietz (bis 7,5 t)
- Krajnik Dolny – Schwedt
- Świnoujście – Garz
- Jędrzychowice – Ludwigsdorf
- Świecko – Frankfurt
- Kołbaskowo – Pomellen